Das Wasserrecht muss in vielen Themengebieten
losgelöst vom baurechtlichen Genehmigungsverfahren behandelt werden.
So sind unter anderen die folgenden Themengebiete
stets separat bei den Wasserbehörden zu beantragen bzw. anzuzeigen:
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Einleitung von Niederschlagswässer in das
Grundwasser oder in offene Gewässer
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV- und JGS-Anlagen)
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Grundwassernutzungen mittels Brunnen
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Verrohrungen von Gewässern für Zufahrten
oder zur Überbauung
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Kreuzung von Gewässern mit
Versorgungsleitungen
Hierbei unterstützen wir sie gerne alle
wasserrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen, welche für den Bau, die
Unterhaltung oder für den betrieblichen Ablauf notwendig sind, zu beantragen
und mit ihnen zu pflegen.
Entwässerung und Sanierung von Fahrsilos
und Hofflächen
Durch die aktuellen wasserrechtlichen Entwicklungen
wachsen die Anforderungen an die ordnungsgemäße Entwässerung von
landwirtschaftlichen Hofflächen sowie Fahrsiloflächen.
Aus diesem Grund und durch mangelnde Wartung der
Fahrsilowände und -flächen sowie die Wahl von nicht dichten oder beständigen
Materialien kommt der Sanierung und Erneuerung der Fahrsilos in den kommenden
Jahren eine hohe Bedeutung zu.
Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne ein
wirtschaftliches Sanierungskonzept zu erstellen und stehen Ihnen bei der
Ausführung gerne zur Verfügung.