Als Nachweisberechtigte für Statik übernehmen wir die
Tragwerksplanung im Hochbau für
- Wohnhäuser
- Hallen
- Ställe
- Scheunen, Schuppen, Garagen
Natürlich auch, wenn die Bauvorhaben von anderen Architekten geplant wurden.
Hierbei steht immer die
Wirtschaftlichkeit des Tragwerks unter Einbeziehung von Auflagen aus Sicht des
Brandschutzes oder der Bauphysik, aber auch von Bauherreninteressen (Einbeziehung
vorhandenen Materials oder Vorlieben bei Eigenleistung) im Mittelpunkt der
Planung.
Durch unsere Nachweisberechtigung und Eintragung in die Listen der
Ingenieurkammer Hessen müssen viele Bauvorhaben nicht von einem staatlich
anerkannten Prüfingenieur geprüft werden.