Durch die Einführung der neuen Hessischen Bauordnung im Jahr 2002
wurde die Verantwortung des Planers gestärkt. Besonders kleinere Baumaßnahmen
bedürfen keiner Genehmigung im herkömmlichen Sinne, sondern müssen den
zuständigen Behörden angezeigt werden. Hierbei entfällt die komplexe
Prüfungspflicht der Bauämter.
Der Planer bescheinigt somit, dass sämtliche Vorschriften und
Regelungen eingehalten werden und die Ausführung dem Stand der Technik
entspricht. Dies führt zwar bei anzeigepflichtigen Vorhaben zu einer zeitlichen
Beschleunigung, macht es aber unerlässlich, dass sich der Planer schon während
der Vorplanung gründlich mit einer Vielzahl von Themenbereichen
auseinandersetzt.
Bei uns als Nachweisberechtigte für Statik, Wärmeschutz, Brandschutz
und Schallschutz sind sie gut aufgehoben, da wir bemüht sind, möglichst viel
aus einer Hand anzubieten.
Mit unseren kompetenten Partnern ist selbstverständlich auch schlüsselfertiges
Bauen – egal ob in Holz-Ständer-Bauweise oder massiv - möglich.