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Naturschutzrecht

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Ein LBP ist bei vorhabenbedingten Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 8 (4) BNatSchG bzw. den entsprechenden Ländergesetzen ein verbindlicher Bestandteil der Fachplanung.
Im LBP werden die Ausgangssituation von Natur und Landschaft sowie der geplante Eingriff dargestellt. Zudem werden die erforderlichen Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffes mit den jeweils zuständigen Behörden abgestimmt.

Die Leistungen im Einzelnen sind:
- Bestandsplan
- Konfliktplan
- Maßnahmenplan
- Bilanzierung des Eingriffs
- Bilanzierung der Kompensation

Weitere Themenbereiche der naturschutzrechtlichen Planung sind u. a.:
- Planung der Verlegung von Versorgungsleitungen in freier Landschaft
- Erstellen von Anträgen für Bodenauffüllungen
- Erstellung von Pflanzplänen

 

 
 
 
 

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