Baurecht

Durch die Einführung der neuen Hessischen Bauordnung im Jahr 2002 wurde die Verantwortung des Planers gestärkt. Besonders kleinere Baumaßnahmen bedürfen keiner Genehmigung im herkömmlichen Sinne, sondern müssen den zuständigen Behörden angezeigt werden. Hierbei entfällt die komplexe Prüfungspflicht der Bauämter.

Der Planer bescheinigt somit, dass sämtliche Vorschriften und Regelungen eingehalten werden und die Ausführung dem Stand der Technik entspricht. Dies führt zwar bei anzeigepflichtigen Vorhaben zu einer zeitlichen Beschleunigung, macht es aber unerlässlich, dass sich der Planer schon während der Vorplanung gründlich mit einer Vielzahl von Themenbereichen auseinandersetzt.

 

 

Bei uns als Nachweisberechtigte für Statik, Wärmeschutz und Brandschutz sind sie gut aufgehoben, da wir bemüht sind, möglichst viel aus einer Hand anzubieten.

Mit unseren kompetenten Partnern ist selbstverständlich auch schlüsselfertiges Bauen – egal ob in Holz-Ständer-Bauweise oder massiv - möglich.