BImSchG-Anträge

Anlagen, welche durch ihre Emissionen in Luft, Wasser und Boden besonders geeignet sind schädliche Umwelteinwirkungen zu verursachen, bedürfen nach §4 BImSchG einer Genehmigung. Eine Liste der genehmigungsbedürftigen Anlagen ist im Anhang der 4. BimSchV definiert.

 

Brecheranlage, Korbach

 

 Neben Genehmigungsverfahren nach BImSchG beschäftigt sich unser Büro auch mit der Überführung vorhandener genehmigter Anlagen, für die zum Beispiel eine Baugenehmigung vorliegt, in eine BImSch-Genehmigung nach §67 Abs. 2 BimSchG.


Je nach Anlagentyp und Verfahrensweg variiert der Umfang der Antragsunterlagen von wenige Seiten umfassenden Formularen und Erläuterungsberichten bis hin zu komplexen Anträgen, bestehend aus mehreren Genehmigungsunterlagen (z. B. Baugenehmigung oder Wasserrechtlicher Genehmigung) sowie diversen Sondergutachten (Schallemissionsprognosen, Geruchsprognosen, Landschaftsbildbewertungen,…) welche zum Teil von separaten Spezialisten eingeholt und in einem Antrag zusammengefasst werden müssen. Zudem umfasst der Genehmigungsvorgang auch die enge Zusammenarbeit/-Koordination zwischen den beteiligten Behörden sowie ggfs. nötigen Sondergutachtern.

Bisher wurden von uns Anlagen der folgenden Kategorien bearbeitet:

-           Biogasanlagen

-           landwirtschaftliche Bauten
-           Klärschlammbehandlung
-           Brecheranlagen
-           Abfallbehandlung, Schrottplätze
-           Gokart-Bahnen

Des Weiteren bearbeiten wir auch Änderungsanzeigen nach §15 BImSchG.